02301 1870478 Mo–Do 08:00–17:00 · Fr 08:00–13:30 Saarbrücker Weg 10, 59439 Holzwickede

Hygiene und Trinkwasserverordnung

Wer einen Wasserspender betreibt, übernimmt Pflichten. Hier steht, welche das sind, wo die Verantwortung verläuft und was wir davon übernehmen.

Grundlagen

Ein Wasserspender ist Teil Ihrer Trinkwasserinstallation

Sobald ein Gerät fest an die Leitung angeschlossen ist, endet Ihre Hausinstallation nicht mehr an der Entnahmestelle. Das Gerät gehört dazu – mit allem, was daraus folgt. Die Trinkwasserverordnung nimmt den Betreiber einer Installation in die Pflicht, deren einwandfreien Zustand sicherzustellen. Betreiber sind in aller Regel Sie als Eigentümer oder Mieter der Räume.

Das klingt nach mehr, als es im Alltag bedeutet. In der Praxis geht es um drei Dinge: Das Wasser muss die Anforderungen der Verordnung erfüllen, das Gerät muss regelmäßig gewartet werden, und beides sollte nachvollziehbar dokumentiert sein. Wenn eine Prüfung ansteht, wird nach Unterlagen gefragt – nicht nach Absichten.

Verantwortung

Wo Ihre Pflichten enden und unsere beginnen

Die Trennung ist einfach, wird aber selten deutlich benannt. Deshalb hier ausdrücklich.

Ihre Seite: bis zum Anschluss

Die Hausinstallation vor dem Gerät bleibt in Ihrer Verantwortung – Leitungen, Materialien, Absperrventile, Zustand der Entnahmestelle. Was dort ankommt, bestimmt, womit das Gerät arbeitet.

Unsere Seite: ab dem Anschluss

Filterwechsel, Kontrolle der wasserführenden Bauteile, Wartung nach Herstellervorgabe, Prüfung der Elektrik nach DGUV Vorschrift 3 – jeweils mit Protokoll für Ihre Unterlagen.

Technik

Warum leitungsgebundene Geräte hygienisch im Vorteil sind

Ein Gallonenspender arbeitet mit einem Vorratsbehälter. Wasser steht darin, oft mehrere Tage, bei Raumtemperatur, und der Behälter wird beim Wechsel geöffnet. Jeder dieser Punkte ist für sich beherrschbar, in Summe entsteht aber ein System, das aktive Pflege braucht.

Leitungsgebundene Geräte haben keinen Vorratsbehälter. Das Wasser fließt bei jeder Entnahme frisch aus der Leitung durch Filter und Kühlung. Es gibt keinen offenen Behälter, keinen Wechselvorgang und keine tagelange Standzeit im Gerät.

Dazu kommen die Systeme des Herstellers: Bei einem Teil der Geräte wird der Kühlkreislauf bei jeder Ausgabe durch einen Wirbeleffekt gespült, bei anderen sorgt eine Eisbank für gleichbleibende Temperatur bei hoher Entnahme. Beides reduziert die Bedingungen, unter denen sich Ablagerungen bilden.

Das ersetzt keine Wartung. Es verschiebt nur den Aufwand von Ihnen zu uns.

Im Betrieb

Was regelmäßig geschieht

  1. Filterwechsel

    Nach Herstellervorgabe und Durchflussmenge. Erschöpfte Filter leisten nicht mehr, was sie sollen – der Wechsel ist planmäßig, nicht anlassbezogen.

  2. Hygieneprüfung

    Kontrolle der wasserführenden Bauteile, bei Bedarf Reinigung – dokumentiert mit Datum und ausgeführten Arbeiten. Die eingesetzten Systeme sind so gebaut, dass eine wiederkehrende chemische Desinfektion nicht erforderlich ist. Die Nachweispflicht bleibt davon unberührt.

  3. Sichtprüfung

    Zapfbereich, Auffangschale, Dichtungen, Anschlüsse. Ein tropfender Anschluss ist häufiger die Ursache eines Problems als das Gerät selbst.

  4. DGUV-V3-Prüfung

    Prüfung des ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittels mit Protokoll – eine Pflicht, die viele beim Wasserspender übersehen.

Nach Betriebsferien und längeren Stillständen

Steht Wasser tagelang in Leitungen, spricht man von Stagnation. Das betrifft nicht nur den Wasserspender, sondern die gesamte Installation – und ist der Grund, warum nach Werksferien, Schulferien oder längeren Schließzeiten gespült werden sollte.

Bei unseren Kunden stimmen wir Wartungstermine deshalb so ab, dass sie vor der Wiederaufnahme des Betriebs liegen. In Schulen heißt das: vor dem ersten Schultag, nicht in der zweiten Woche danach.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Installation nach einem längeren Stillstand gespült wurde: Fragen Sie uns. Der Aufwand ist gering, die Alternative unangenehm.

Häufige Fragen

Was Betreiber wissen wollen

Muss ich das Wasser aus dem Spender untersuchen lassen?

Für gewerbliche Trinkwasserinstallationen gelten je nach Nutzung und Anlagenart unterschiedliche Untersuchungspflichten. Ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind, hängt von Ihrem Gebäude und Ihrer Nutzung ab – nicht vom Wasserspender allein. Ihr Gesundheitsamt gibt darüber verbindlich Auskunft. Wir liefern die Dokumentation zu unserem Teil der Anlage.

Welche Unterlagen bekomme ich von Ihnen?

Nach jeder Wartung ein Protokoll über die durchgeführten Arbeiten, den Filterwechsel und die Hygienemaßnahmen. Die DGUV-V3-Prüfung wird gesondert dokumentiert. Beides ist so aufgebaut, dass es sich Ihrem Hygieneplan beilegen lässt.

Wie oft muss gewartet werden?

In der Regel zweimal jährlich, abhängig von Gerät und Entnahmemenge. Bei sehr hartem Wasser oder starker Beanspruchung verkürzen wir die Intervalle – das besprechen wir vor der Aufstellung, nicht hinterher.

Was passiert, wenn ein Filter zu spät gewechselt wird?

Ein erschöpfter Filter hält zurück, was er zurückhalten soll, irgendwann nicht mehr zuverlässig. Deshalb steuern wir die Termine und melden uns von uns aus – Sie müssen nichts im Kalender führen.

Ist die Wasserhärte bei uns ein Problem?

Härteres Wasser erschöpft Filter schneller und begünstigt Ablagerungen. Die Werte für Ihren Ort erfahren Sie beim örtlichen Wasserversorger. Wir richten Filterausstattung und Wartungsintervalle danach aus.

Hygiene, die Sie belegen können

Wenn Sie in einer Umgebung arbeiten, in der Nachweise verlangt werden – Klinik, Praxis, Schule, Lebensmittelbetrieb – sprechen Sie uns darauf an. Wir sagen Ihnen vorher, welche Unterlagen Sie bekommen.

Beratung anfordern